Auszug aus den Statuten(anno 1946)
Anforderungen an einen Junggesellen:
- Jeder junge Mann der ledig ist und das 17.Lebensjahr
überschritten hat, kann Fastnacht in die Junggesellschaft aufgenommen
werden, indem er geputzt wird und Eintritt bezahlt. In Ausnahmefällen
können zugezogene auch außer der Zeit eintreten, wenn sie eine
von der Junggesellschaft beschlossene Summe bezahlen.
- Sämtliche Neuaufgenommenen haben sich zu verpflichten, den jährlich
festgesetzten Beitrag zu zahlen und die Junggesellschaft zu fördern,
wo sie nur können.
- Die Beiträge werden einhalbjährlich bezahlt und durch den
Kassenführer eingezogen. Die Höhe der Beiträge und Eintrittsgelder
werden Fastnacht in der Hauptversammlung festgesetzt.
- Zeigt ein Mitglied kein Interesse an der Junggesellschaft
und schließt es sich an gemeinschaftlichen Dingen aus, so wird es
durch den Vorstand zu öfteren Teilnahme aufgefordert. Wenn dieses
2 mal geschehen ist und keinen Erfolg hatte, so kann auf Beschluss des
Vorstandes das Mitglied bei der nächsten Versammlung ausgeschlossen
werden.
- Wenn ein Mitglied der Junggesellschaft dem Vorstand nicht folge leistet,
oder was verbrochen hat und der Verdacht vorher auf die Junggesellschaft
fiel, oder sich sonst mehrmals strafbar gemacht hat und dadurch das Mitglied
in einen schlechten Ruf kommt, so kann der Vorstand beschließen,
das Mitglied bei der nächsten Versammlung rauszuwerfen.
- Wenn ein Mitglied heiratet so scheidet es mit sofortiger Wirkung aus
der Junggesellschaft aus.
- Freiwillig kann jeder Zeit eingetreten werden.
- Der Vorstand besteht aus einem 1. und einem 2. Vorsitzenden und einem
Rechnungsführer gleichzeitig Schriftführer.
- Versammlungen können jeder Zeit einberufen werden.
- Vergnügen aller Art können jeder Zeit beschlossen und durchgeführt
werden.
- Jedes Mitglied hat jeder Zeit Einblick in das Protokollbuch.
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Geschichte
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seit 1854 || Vorstand || Auszug
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